Wie man im Fußballverein gemeinsam Fußball spielt, so gärtnert man im Kleingartenverein...

Der Kleingartenverein "Vor der Steinriede" ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Wir unterliegen neben den steuerlichen Bedingungen für Vereine auch den Rechtsgrundlagen des Bundeskleingartengesetzes, sowie den Vorgaben der Stadt Gifhorn. Die hat unser Gelände nur unter der Einhaltung bestimmter Bedingungen als "Dauerkleingartengelände" ausgewiesen. Hört sich schlimmer an als es ist. Doch eine der grundlegendsten Bedingungen ist, dass die Gartenlauben inclusive Freisitz nicht größer als 24 qm sein dürfen und die Parzellen tatsächlich gärtnerisch genutzt werden müssen, also Obst und Gemüse angebaut werden muss - denn bei dem zumeist günstigen Pachtland (Festlegung durch das Landwirtschaftsministeriums Hannover) handelt es sich nicht um Bauland und auch nicht um ein Freizeitgelände, sondern um Gartenland mit dem Zwang zum Anbau.